Verwaltungsgerichtshof
21.04.2021
Ra 2020/02/0064
GRS wie 93/04/0174 E 21. Dezember 1993 RS 3
Werden im Rahmen des Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG betreffenden Spruchteiles
neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere
damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige
Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen
Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der
verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg
11528 A/1984).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L01