Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/02/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0174 E 21. Dezember 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Werden im Rahmen des Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG betreffenden Spruchteiles

neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere

damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige

Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen

Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der

verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg

11528 A/1984).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020064.L01