Verwaltungsgerichtshof
03.02.2020
Ra 2020/02/0012
Die Beurteilung, ob einem Tier iSd Paragraph 5, Absatz eins, TierschutzG 2005 "ungerechtfertigte" Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist im jeweiligen Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in der Auslegung durch die Rechtsprechung des VwGH vorzunehmen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020012.L02