Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/02/0012

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob einem Tier iSd Paragraph 5, Absatz eins, TierschutzG 2005 "ungerechtfertigte" Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist im jeweiligen Einzelfall aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in der Auslegung durch die Rechtsprechung des VwGH vorzunehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020012.L02