Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/02/0012

Rechtssatz

Die Frage, ob einem Tier eine Tierquälerei iSd Paragraph 5, Absatz eins, TierschutzG 2005 zugefügt wurde, ist auf sachkundiger Ebene zu klären, zumal es nach dem Wortlaut des Gesetzes darauf ankommt, dass einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird vergleiche VwGH 29.4.2013, 2009/02/0024).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020012.L01