Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0142

Rechtssatz

Auf die Zielsetzung des Gesetzgebers, das Verfahren über eine im Zulassungsverfahren - im Besonderen gegen eine zurückweisende Entscheidung - erhobene Beschwerde rasch einer Erledigung zuzuführen, ist Bedacht zu nehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob mit der in der gebotenen Eile zu treffenden Entscheidung über die Beschwerde auch das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz insgesamt beendet werden kann vergleiche VwGH 30.6.2016, Ra 2016/19/0072, Rn. 44).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010142.L05