Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/01/0383 E 20. Mai 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH stellt für die Feststellung des Verlustes der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG auf einen Zeitpunkt und nicht auf einen Zeitraum ab. Dies entspricht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, aber auch angesichts der Rechtsfolgen einer Feststellung des Verlustes der Staatsbürgerschaft dem Gebot der Rechtssicherheit für den Betroffenen. Daher ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche zu allem VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010076.L03