Verwaltungsgerichtshof
12.12.2022
Ra 2020/01/0074
GRS wie Ra 2019/01/0381 E 17. Dezember 2021 RS 3
Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG 1985 ist zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche etwa VwGH 20.5.2020, Ra 2019/01/0383, mwN). Vor diesem Hintergrund ist eine Wortfolge "spätestens mit Wirkung vom" dahin auszulegen, dass der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG 1985 mit dem genannten Zeitpunkt festgestellt wird vergleiche VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, Rn. 45).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010074.L01