Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/01/0381 E 17. Dezember 2021 RS 3

Stammrechtssatz

Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG 1985 ist zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt festzustellen vergleiche etwa VwGH 20.5.2020, Ra 2019/01/0383, mwN). Vor diesem Hintergrund ist eine Wortfolge "spätestens mit Wirkung vom" dahin auszulegen, dass der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Paragraph 27, Absatz eins, StbG 1985 mit dem genannten Zeitpunkt festgestellt wird vergleiche VwGH 12.3.2020, Ra 2019/01/0484, Rn. 45).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010074.L01