Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2020

Geschäftszahl

Ro 2020/01/0010

Rechtssatz

Paragraph 65, Absatz eins, SPG ermächtigt die Sicherheitsbehörden, Menschen, die im Verdacht stehen, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, unter weiteren Voraussetzungen erkennungsdienstlich zu behandeln. Diese Befugnis dient sicherheitspolizeilichen Zielsetzungen, nämlich der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe vorzubeugen vergleiche VwGH 28.1.2020, Ra 2019/01/0480, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020010010.J10