Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0205

Rechtssatz

Beantragt ein Fremder einen Erstaufenthaltstitel, ist im Zusammenhang mit einer eventuellen Aufenthaltsehe seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Aufenthaltstitel zu nutzen ist vergleiche VwGH 19.9.2012, 2008/22/0243; 20.10.2011, 2010/21/0177).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220205.L03