Verwaltungsgerichtshof
27.02.2020
Ra 2019/22/0205
Beantragt ein Fremder einen Erstaufenthaltstitel, ist im Zusammenhang mit einer eventuellen Aufenthaltsehe seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Aufenthaltstitel zu nutzen ist vergleiche VwGH 19.9.2012, 2008/22/0243; 20.10.2011, 2010/21/0177).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220205.L03