Verwaltungsgerichtshof
27.02.2020
Ra 2019/22/0205
GRS wie Ra 2019/22/0185 B 8. Oktober 2019 RS 1
Das Fehlen eines gemeinsamen Haushaltes bzw. eines gemeinsamen Wohnsitzes führt nicht per se zu der Annahme, dass eine Aufenthaltsehe vorliegt.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220205.L02