Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/22/0185 B 8. Oktober 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Das Fehlen eines gemeinsamen Haushaltes bzw. eines gemeinsamen Wohnsitzes führt nicht per se zu der Annahme, dass eine Aufenthaltsehe vorliegt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220205.L02