Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/22/0014 E 27. April 2017 RS 3

(hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Beantragt ein Fremder die Erteilung eines Erstaufenthaltstitels zum Zweck der Familienzusammenführung mit seinem Ehegatten, ist seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Titel genutzt werden soll vergleiche E 20. Oktober 2011, 2010/21/0177). Ein formales Band der Ehe reicht nicht aus, um aufenthaltsrechtliche Wirkungen zugunsten des ausländischen Ehegatten abzuleiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220205.L01