Verwaltungsgerichtshof
24.02.2023
Ra 2019/22/0188
Für die Deutung eines Ausspruchs, mit dem einem Antrag "nicht stattgegeben" wurde, (als Zurückweisung oder Abweisung) kommt es auf die Begründung der Entscheidung an, nämlich ob diese etwa auf der Versäumung einer prozessualen Frist oder auf einem Abspruch in der Sache über das Nichtvorliegen der materiellen Voraussetzungen beruht vergleiche VwGH 1.6.2016, Ra 2016/11/0047 und 0048).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2019220188.L01