Verwaltungsgerichtshof
26.07.2021
Ra 2019/22/0121
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/22/0122
Solange einem Beweis die grundsätzliche Eignung, zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, nicht abgesprochen werden kann, darf von seiner Aufnahme nicht ohne Weiteres abgesehen werden vergleiche VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019220121.L04