Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0121

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/22/0122

Rechtssatz

Solange einem Beweis die grundsätzliche Eignung, zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, nicht abgesprochen werden kann, darf von seiner Aufnahme nicht ohne Weiteres abgesehen werden vergleiche VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019220121.L04