Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.07.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0090

Rechtssatz

Das Gebot der ausreichenden Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit des Spruchs ist auch bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels bei sonstiger Rechtswidrigkeit der Entscheidung zu beachten vergleiche VwGH 21.9.2017, Ra 2016/22/0068).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220090.L01