Verwaltungsgerichtshof
25.07.2019
Ra 2019/22/0090
Das Gebot der ausreichenden Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit des Spruchs ist auch bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels bei sonstiger Rechtswidrigkeit der Entscheidung zu beachten vergleiche VwGH 21.9.2017, Ra 2016/22/0068).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220090.L01