Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2022

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0051

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/22/0052

Ra 2019/22/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/22/0234 E 20. Mai 2021 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Die durch ein Berufen auf eine Aufenthaltsehe in einem Verfahren über einen Erstantrag herbeigeführte positive Erledigung dieses Antrags ist Voraussetzung für die Titelerteilung in einem Verlängerungs- bzw. Zweckänderungsverfahren und hat somit diese Titelerteilung - mittelbar - bewirkt vergleiche VwGH 28.5.2019, Ra 2019/22/0105). Der VwGH hat somit eine mittelbare Wirkung (des Erschleichens eines Bescheides in Form des Verschweigens) im Verhältnis zwischen einem Erstantrag und darauf aufbauenden Verlängerungsanträgen anerkannt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019220051.L03