Verwaltungsgerichtshof
28.05.2019
Ra 2019/22/0036
Ein vertraglicher Unterhaltsanspruch ist durch Beibringung einer Haftungserklärung jenes Dritten, der sich zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet hat, nachzuweisen vergleiche VwGH 12.10.2010, 2007/21/0091).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019220036.L02