Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/21/0132

Rechtssatz

Steht ein Fremder bei einem mehr als zehnjährigen Inlandsaufenthalt aufgrund seiner Erkrankung in laufender Behandlung, so ergibt sich, auch wenn eine derartige Behandlung einschließlich der erforderlichen Medikamentation für ihn auch in seinem Heimatstaat zugänglich sein mag, dennoch durch die jahrelang in Österreich durchgeführte Behandlung eine Verstärkung des Interesses an einem weiteren Verbleib.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210132.L02