Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/21/0132

Rechtssatz

Bei einem mehr als zehn Jahre dauernden inländischen Aufenthalt des Fremden ist im Verfahren betreffend Rückkehrentscheidung eine "ausgeprägte und verfestigte entscheidungserhebliche individuelle Integration" nicht gefordert vergleiche VwGH 23.2.2017, Ra 2016/21/0325).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210132.L01