Verwaltungsgerichtshof
26.06.2019
Ra 2019/21/0034
Die durch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme bewirkte Trennung von Familienangehörigen ist im großen öffentlichen Interesse an der Verhinderung von Suchtgiftkriminalität in bestimmten Konstellationen in Kauf zu nehmen vergleiche VwGH 5.10.2017, Ra 2017/21/0174; VwGH 20.10.2016, Ra 2016/21/0271).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210034.L01