Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/20/0571

Rechtssatz

Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben des Revisionswerbers zu den Gründen seiner Flucht fällt nicht in das Aufgabengebiet eines Sachverständigen, sondern ist dem Kernbereich der richterlichen Beweiswürdigung zuzurechnen vergleiche VwGH 15.10.2019, Ra 2019/01/0344).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200571.L01