Verwaltungsgerichtshof
13.12.2019
Ra 2019/20/0571
Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Angaben des Revisionswerbers zu den Gründen seiner Flucht fällt nicht in das Aufgabengebiet eines Sachverständigen, sondern ist dem Kernbereich der richterlichen Beweiswürdigung zuzurechnen vergleiche VwGH 15.10.2019, Ra 2019/01/0344).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200571.L01