Verwaltungsgerichtshof
28.01.2020
Ra 2019/20/0404
Ist eine Rechtsverletzung in einem geltend gemachten Recht denkunmöglich, so kann eine Revision nicht zulässigerweise darauf gestützt werden vergleiche in diesem Sinn etwa VwGH 16.7.2015, Ra 2015/20/0070).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019200404.L03