Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/20/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/11/0055 E 18. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Da die nicht ordnungsgemäße Ladung zu einer durchgeführten Verhandlung dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung gleichzuhalten ist vergleiche VwGH 23.1.2013, 2010/15/0196), ist der aufgezeigte Verfahrensmangel im Hinblick auf Artikel 6, Absatz eins, MRK jedenfalls wesentlich vergleiche etwa das Erkenntnis VwGH 23.3.2015, Ra 2014/08/0066, mit Verweis auf VwGH 26.2.2009, 2007/09/0367, und das bereits zitierte, auf Artikel 47, der Grundrechtecharta Bezug nehmende Erkenntnis 2010/15/0196).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200137.L03