Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0401

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005 und dem FrPolG - Aufgrund der wiederholten Delinquenz und in Anbetracht des der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden auch gegen die körperliche Integrität anderer Menschen richtenden Fehlverhaltens sowie der daraus abzuleitenden Gefährlichkeit des Revisionswerbers stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zudem öffentliche Interessen entgegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190401.L01