Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0399

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/19/0400

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/19/0006 E 21. Mai 2019 RS 14

Stammrechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt des systematischen Zusammenhangs des AsylG 2005 mit dem FrPolG 2005 kann nicht zweifelhaft sein, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in Verfahren betreffend Anträge auf internationalen Schutz - von der Konstellation des Paragraphen 8, Absatz 3, AsylG 2005 abgesehen vergleiche auch zu Aberkennungsverfahren Paragraph 9, AsylG 2005) - in Fällen, in denen aus Gründen des Artikel 3, MRK eine Abschiebung nicht zulässig ist, der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190399.L04