Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0355

Rechtssatz

Hinsichtlich des Fehlens eines "formalen Austritts aus der Islamischen Glaubensgemeinschaft" kommt es bei der Beurteilung eines behaupteten Religionswechsels und der Prüfung einer Scheinkonversion allein darauf nicht an vergleiche VwGH 18.10.2018, Ra 2018/19/0236).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190355.L03