Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0278

Rechtssatz

Den Richtlinien des UNHCR ist besondere Beachtung zu schenken ("Indizwirkung"). Die Verpflichtung zur Beachtung der vom UNHCR und EASO herausgegebenen Richtlinien ergibt sich aus dem einschlägigen Unionsrecht vergleiche dazu VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0533; 30.9.2019, Ra 2018/01/0457, jeweils mwN). Die Asylbehörden sind jedoch nicht an entsprechende Empfehlungen von UNHCR und EASO gebunden vergleiche wiederum VwGH Ra 2018/01/0457).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190278.L01