Verwaltungsgerichtshof
13.02.2020
Ra 2019/19/0278
Den Richtlinien des UNHCR ist besondere Beachtung zu schenken ("Indizwirkung"). Die Verpflichtung zur Beachtung der vom UNHCR und EASO herausgegebenen Richtlinien ergibt sich aus dem einschlägigen Unionsrecht vergleiche dazu VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0533; 30.9.2019, Ra 2018/01/0457, jeweils mwN). Die Asylbehörden sind jedoch nicht an entsprechende Empfehlungen von UNHCR und EASO gebunden vergleiche wiederum VwGH Ra 2018/01/0457).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190278.L01