Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0186

Rechtssatz

Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (hier nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005) ist nicht auf die bloße Tatsache der Verurteilung bzw. Bestrafung eines Fremden, sondern auf die Art und Schwere der zugrundeliegenden Straftaten und auf das sich daraus ergebende Persönlichkeitsbild abzustellen vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0014).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190186.L01