Verwaltungsgerichtshof
10.07.2019
Ra 2019/19/0186
Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (hier nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005) ist nicht auf die bloße Tatsache der Verurteilung bzw. Bestrafung eines Fremden, sondern auf die Art und Schwere der zugrundeliegenden Straftaten und auf das sich daraus ergebende Persönlichkeitsbild abzustellen vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0014).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190186.L01