Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/01/0142 B 29. April 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Eine schwierige Lebenssituation, insbesondere bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. im Hinblick auf eine allgemein sehr prekäre Sicherheitslage, die ein Fremder im Fall der Rückkehr in sein Heimatland vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um eine Verletzung des nach Artikel 3, MRK geschützten Rechts mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit annehmen zu können vergleiche etwa VwGH 5.12.2017, Ra 2017/01/0236, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/19/0151

Ra 2019/19/0152

Ra 2019/19/0153

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190150.L03