Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0150

Rechtssatz

Eine besondere Vulnerabilität - etwa aufgrund von Minderjährigkeit - ist bei der Beurteilung, ob den revisionswerbenden Parteien bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Artikel 2 und 3 MRK geschützten Rechte droht, im Speziellen zu berücksichtigen. Dies erfordert insbesondere eine konkrete Auseinandersetzung mit der Situation, die eine solche Person bei ihrer Rückkehr vorfindet vergleiche VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0336, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/19/0151

Ra 2019/19/0152

Ra 2019/19/0153

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190150.L02