Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0046

Rechtssatz

Nach der Judikatur des EuGH sind die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergebenden Anforderungen bei der Auslegung der Richtlinie 2011/95/EU zu berücksichtigen. In diesem Rahmen sind die vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) herausgegebenen Dokumente angesichts der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden ist, besonders relevant vergleiche EuGH 23.5.2019, C-720/17, Rn 57).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190046.L05