Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/19/0296 B 9. November 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Mit dem bloßen Verweis auf fehlende Rechtsprechung des VwGH zu einer näher bezeichneten Frage wird nicht dargelegt, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der Entscheidung über die Revision zu lösen wäre (Hinweis B vom 23. September 2014, Ro 2014/01/0033).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190009.L01