Verwaltungsgerichtshof
26.02.2020
Ra 2019/18/0299
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/18/0316
Ra 2019/18/0317
Ra 2019/18/0318
Nach der Judikatur des EGMR kann das familiäre Band zwischen Eltern und Kindern nur unter exzeptionellen Umständen zerreißen und es kommt sohin für die Frage, ob nicht mehr vom Bestehen familiärer Bindungen auszugehen ist, lediglich darauf an, ob tatsächlich jede Verbindung zwischen Eltern(teil) und Kind gelöst wurde (siehe dazu auch VfGH 24.11.2014, E 35 aus 2014,).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180299.L05