Verwaltungsgerichtshof
29.01.2020
Ra 2019/18/0258
GRS wie Ra 2018/20/0186 B 7. Mai 2018 RS 1
In Bezug auf die asylrechtliche Relevanz einer Konversion zum Christentum ist entscheidend, ob der Fremde bei weiterer Ausübung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden vergleiche VwGH 23.6.2015, Ra 2014/01/0210, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180258.L01