Verwaltungsgerichtshof
04.12.2019
Ra 2019/16/0194
Artikel römisch sechs, Ziffer 50, GGG setzt nicht bloß die Berechnung der in Rede stehenden Abgaben (Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühr), sondern auch die Abgabe der Selbstberechnungserklärung gegenüber der Abgabgenbehörde vor dem 1. Jänner 2013 voraus vergleiche etwa die in Dokalik, Gerichtsgebühren13, unter E1 zu Artikel römisch sechs, GGG wiedergegebene Rechtsprechung).
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160194.L02