Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/16/0194

Rechtssatz

Artikel römisch sechs, Ziffer 50, GGG setzt nicht bloß die Berechnung der in Rede stehenden Abgaben (Grunderwerbsteuer und Gerichtsgebühr), sondern auch die Abgabe der Selbstberechnungserklärung gegenüber der Abgabgenbehörde vor dem 1. Jänner 2013 voraus vergleiche etwa die in Dokalik, Gerichtsgebühren13, unter E1 zu Artikel römisch sechs, GGG wiedergegebene Rechtsprechung).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160194.L02