Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/16/0152

Rechtssatz

Eine Widerlegung der Standortvermutung des Paragraph 82, Absatz 8, erster Satz KFG 1967 kommt gleichermaßen und unabhängig davon in Betracht, ob das Fahrzeug überwiegend betrieblich oder privat verwendet wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160152.L03