Verwaltungsgerichtshof
23.09.2021
Ra 2019/16/0152
Eine Widerlegung der Standortvermutung des Paragraph 82, Absatz 8, erster Satz KFG 1967 kommt gleichermaßen und unabhängig davon in Betracht, ob das Fahrzeug überwiegend betrieblich oder privat verwendet wird.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160152.L03