Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/16/0125

Rechtssatz

Bei einer mehrere Jahre (und allenfalls auch mehrere Abgabenarten), sohin mehrere Abgaben betreffenden Selbstanzeige ist nicht eine Abgabenerhöhung, sondern sind mehrere Abgabenerhöhungen, nämlich je eine für jede einzelne Abgabe (allenfalls in einem Sammelbescheid) festzusetzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160125.L09