Verwaltungsgerichtshof
03.06.2020
Ra 2019/16/0125
Bei einer mehrere Jahre (und allenfalls auch mehrere Abgabenarten), sohin mehrere Abgaben betreffenden Selbstanzeige ist nicht eine Abgabenerhöhung, sondern sind mehrere Abgabenerhöhungen, nämlich je eine für jede einzelne Abgabe (allenfalls in einem Sammelbescheid) festzusetzen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160125.L09