Verwaltungsgerichtshof
09.01.2020
Ra 2019/16/0111
Bediensteten der Europäischen Union steht gemäß Artikel 67, der Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft Amtsblatt 45 vom 14.6.1962, S. 1385 idgF) ein Anspruch auf Familienzulage zu, der u.a. gemäß Absatz eins, Litera b, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder umfasst. Bei der Zulage nach Artikel 67, Absatz eins, Litera b, der genannten Verordnung handelt es sich um eine mit den Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz vergleichbare Leistung.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160111.L02