Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/16/0064

Rechtssatz

Da die Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz (ebenso wie eine Baubewilligung) für und wider alle Miteigentümer wirkt, sind all diese vermöge eines Rechtsanspruches an der Sache "Bauplatzerklärung" beteiligt (Paragraph 8, AVG).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/16/0065

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019160064.L01