Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.2021

Geschäftszahl

Ro 2019/16/0012

Rechtssatz

Paragraph 82, Absatz 8, KFG 1967 enthält eine widerlegliche Rechtsvermutung, die der Person, die das Kraftfahrzeug in das Bundesgebiet eingebracht hat oder in diesem verwendet, die Möglichkeit einräumt, den Gegenbeweis zu erbringen, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort tatsächlich nicht im Inland hat vergleiche VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019160012.J01