Verwaltungsgerichtshof
12.11.2021
Ro 2019/16/0012
Paragraph 82, Absatz 8, KFG 1967 enthält eine widerlegliche Rechtsvermutung, die der Person, die das Kraftfahrzeug in das Bundesgebiet eingebracht hat oder in diesem verwendet, die Möglichkeit einräumt, den Gegenbeweis zu erbringen, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort tatsächlich nicht im Inland hat vergleiche VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215).
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019160012.J01