Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/15/0161

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat das Verwaltungsgericht von Amts wegen entsprechende Beweise aufzunehmen und Feststellungen zu treffen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Unionsrechtskonformität des Glücksspielrechts bestehen sollten vergleiche dazu VwGH 11.7.2018, Ra 2018/17/0048 bis 0049).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150161.L02