Verwaltungsgerichtshof
17.12.2020
Ra 2019/15/0161
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat das Verwaltungsgericht von Amts wegen entsprechende Beweise aufzunehmen und Feststellungen zu treffen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der Unionsrechtskonformität des Glücksspielrechts bestehen sollten vergleiche dazu VwGH 11.7.2018, Ra 2018/17/0048 bis 0049).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150161.L02