Verwaltungsgerichtshof
30.06.2021
Ra 2019/15/0125
Die Steuerschuld des Abnehmers nach Artikel 7, Absatz 4, UStG 1994 setzt voraus, dass der Abnehmer gegenüber dem Lieferanten falsche Angaben gemacht hat, aufgrund welcher der Lieferant von einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ausgehen konnte, und dass der Lieferant die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019150125.L05