Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0586

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/14/0153 E 27. Mai 2019 RS 17

Stammrechtssatz

Durch die Entscheidung, die befristete Aufenthaltsberechtigung zu verlängern, bringt die Behörde vor dem Hintergrund der dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen zum Ausdruck, dass sie davon ausgeht, es seien im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, mit der sie die Verlängerung bewilligt, weiterhin jene Umstände gegeben, die für Zuerkennung von subsidiärem Schutz maßgeblich seien.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140586.L03