Verwaltungsgerichtshof
23.03.2020
Ra 2019/14/0334
GRS wie Ra 2018/19/0522 E 29. August 2019 RS 5
Bei der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommt der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks im Rahmen einer mündlichen Verhandlung sowohl in Bezug auf die Gefährdungsprognose als auch in Bezug auf die nach Artikel 8, MRK relevanten Umstände besondere Bedeutung zu. Das gilt sinngemäß auch für die einzelfallbezogene Erstellung einer Gefährdungsprognose hinsichtlich des Erfordernisses der Gemeingefährlichkeit im Sinn des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005 vergleiche VwGH 5.12.2017, Ra 2016/01/0166).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140334.L01