Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/14/0153

Rechtssatz

Durch die Entscheidung, die befristete Aufenthaltsberechtigung zu verlängern, bringt die Behörde vor dem Hintergrund der dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen zum Ausdruck, dass sie davon ausgeht, es seien im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, mit der sie die Verlängerung bewilligt, weiterhin jene Umstände gegeben, die für Zuerkennung von subsidiärem Schutz maßgeblich seien.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140153.L17