Verwaltungsgerichtshof
14.05.2020
Ra 2019/13/0097
GRS wie Ra 2017/20/0282 B 25. September 2017 RS 2
Eine unzulässige antizipierende Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorweggenommen wird.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130097.L02