Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/16/0101 E 19. Oktober 2017 RS 5

Stammrechtssatz

Rein mechanische Vorgänge, wie etwa das Kuvertieren oder die Postaufgabe, kann der Vertreter der alleinigen Erledigung der Kanzlei überlassen vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 19. September 2013, 2013/15/0248). Fehler durch zuverlässige Angestellte einer Kanzlei im rein manipulativen Bereich können zur Wiedereinsetzung führen vergleiche etwa die hg. Beschlüsse vom 20. November 2012, 2012/13/0105, und vom 16. Dezember 2008, 2008/16/0140). Allerdings muss ein Kontrollsystem bestehen, solche Fehler zu verhindern vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 19. April 2006, 2006/13/0050).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/12/0008

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120083.L02