Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0082

Rechtssatz

Die Amtssachverständigen aus dem Dienststellenbereich des BMF, der dem Amt der Buchhaltungsagentur übergeordneten Behörde, stehen dem Amt der Buchhaltungsagentur grundsätzlich zur Verfügung vergleiche VwGH 25.4.2003, 2002/12/0109). Eine Anfrage an den BMF betreffend die Verfügbarkeit von Amtssachverständigen für die Bewertung des Arbeitsplatzes der Beamtin erging erst nach Erstellung jenes Gutachtens, dessen Kosten der Beamtin mit dem angefochtenen Beschluss auferlegt wurden. Mit der nachträglichen Einholung einer Auskunft hinsichtlich der Möglichkeit, Amtssachverständige des BMF zur Verfügung gestellt zu erhalten, wurde nicht aktenmäßig dokumentiert, dass im gegenständlichen Arbeitsplatzbewertungsverfah ren ein Amtssachsachverständiger nicht zur Verfügung gestanden wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120082.L09