Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0066

Rechtssatz

Für eine erteilte Weisung muss eine Rechtsgrundlage vorliegen. Diese muss weder in der Begründung der Weisung genannt werden, noch muss der Rechtsgrund in der zunächst erteilten und der dann wiederholten Weisung derselbe sein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120066.L04