Verwaltungsgerichtshof
08.03.2022
Ra 2019/12/0051
Ist die Dienstbehörde selbst, basierend auf einem nach ärztlicher Untersuchung des Beamten erstellten medizinischen Gutachten von der Dienstunfähigkeit des Beamten ausgegangen und hat ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen eingeleitet, so resultiert daraus die gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019120051.L08