Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0051

Rechtssatz

Ist die Dienstbehörde selbst, basierend auf einem nach ärztlicher Untersuchung des Beamten erstellten medizinischen Gutachten von der Dienstunfähigkeit des Beamten ausgegangen und hat ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen eingeleitet, so resultiert daraus die gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019120051.L08