Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0042

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/12/0043

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Oö. StGdBG 2002 ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht, doch darf dadurch eine Minderung der Bezüge nicht eintreten. Nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ist daher eine Minderung der Bezüge jedenfalls nicht vorgesehen, ganz unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten des Beamten vorlag oder nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120042.L03