Verwaltungsgerichtshof
18.05.2020
Ra 2019/12/0042
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/12/0043
Gemäß Paragraph 20, Absatz 2, Oö. StGdBG 2002 ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein dienstliches Interesse daran besteht, doch darf dadurch eine Minderung der Bezüge nicht eintreten. Nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ist daher eine Minderung der Bezüge jedenfalls nicht vorgesehen, ganz unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten des Beamten vorlag oder nicht.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120042.L03