Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/12/0042

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2019/12/0043

Rechtssatz

Bei kraft Gesetzes eintretendem Verlust des Arbeitsplatzes - z.B. durch Zeitablauf - kommt eine Abziehung im Rahmen eines Versetzungsverfahrens nicht in Betracht. Durch den Zeitablauf war der Beamtin die Funktion rechtswirksam entzogen, es hatte lediglich die Zuweisung einer neuen Verwendung zu erfolgen vergleiche VwGH 15.11.2006, 2006/12/0027, und 4.9.2014, 2010/12/0201). Dennoch ist bei infolge Zeitablaufes eintretendem Verlust des Arbeitsplatzes gemäß Paragraph 22, Oö. StGdBG 2002 eine "Versetzung" im Verständnis des Paragraph 20, legcit. zulässig, welche jedoch als Besonderheit lediglich die Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes zu erfassen hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120042.L02